Mit der Fähre nach Island

Reisen Sie mit oder ohne Auto auf dem Seeweg mit der Fähre MS Norröna (1.482 Passagiere) nach Island. Sie ist die einzige Fährverbindung nach Island und lohnt sich in der Regel ab einer Reisedauer von 3 Wochen.
Die Fähre startet ab Hirtshals (DK) über Torshavn auf den Färöer nach Seydisfjördur in Ost-Island. Für die An- und Abreise nach Island kann man eine Woche mit Stopp auf den Färöer einrechnen (April bis Oktober) oder aber in nur 3 Tagen direkt nach Ostisland anreisen (Mitte Juni-August). Es gelten tagesaktuelle Preise. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gern aktuelle Preis- und Fahrplanauskünfte mit. Kontaktieren Sie uns!
 

Mit dem Flugzeug

Flugzeuganreise Island

Nach Island werden mittlerweile ganzjährig tägliche Direktflüge ab Frankfurt, München und Berlin Tegel sowie mehrfach pro Woche ab Hamburg mit der Linienfluggesellschaft Icelandair angeboten. In der Sommersaison (von Juni bis September) gibt es weitere Linienflüge mit Lufthansa (auf Anfrage) und zusätzliche Charterflüge an mehreren Verkehrstagen pro Woche. Mittlerweile ist es sowohl in der Sommer- als auch in der Wintersaison möglich an nahezu allen Wochentagen mit Umsteigeverbindungen ab verschiedenen deutschen Flughäfen nach Island zu fliegen. Informationen und Details zum Flugplan finden Sie hier:
Icelandair Flugplan

Änderungen vorbehalten. An einzelnen Tagen und über Feiertage sind Flugplanabweichungen möglich.

Zollbestimmungen für Einreisende

Reisende dürfen bis zu 10 kg Lebensmittel im Wert von bis zu 25.000 ISK abgabenfrei einführen. Außerdem dürfen Reisende alkoholische Getränke und Tabakwaren in folgenden Mengen einführen:
 

Alkoholische Getränke

bis zu 1 Liter Spirituosen und 0,75 Liter Wein und 3 Liter Bier oder
bis zu 3 Liter Wein und 6 Liter Bier oder
bis zu 1 Liter Spirituosen und 6 Liter Bier oder
bis zu 1,5 Liter Wein und 12 Liter Bier oder
bis zu 18 Liter Bier.

Als Spirituosen gelten alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 21 % und darüber; Wein gilt als alkoholisches Getränk, nicht jedoch Bier mit einem geringeren Alkoholgehalt.

Tabakwaren

bis zu 200 Zigaretten oder
250 g andere Tabakwaren.

Das Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke nach Island ist 20 Jahre, für die Einfuhr von Tabakwaren 18 Jahre.
 

Angelausrüstung und Reitbekleidung

Angelausrüstungen und Reitbekleidung, die außerhalb Islands in Gebrauch waren, einschließlich Handschuhe, Schuhe und Watstiefel, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn sie entsprechend den geltenden Regelungen desinfiziert worden sind. Dazu ist dem Zoll eine von einem autorisierten Veterinärbeamten bestätigte Desinfektionsbescheinigung vorzuweisen. Ist eine solche Bescheinigung nicht vorhanden, ist die Ausrüstung bei der Einreise auf Kosten des Inhabers zu desinfizieren.
 

Gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug

Es ist verboten, gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug einzuführen. Unter gebrauchtem Zaumzeug werden auch Trensen, Halfter und aus Leder gefertigte Peitschen verstanden. Weitere Informationen auf www.mast.is
 

Lebende Tiere

Lebende Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft eingeführt werden.
 

Verbotende Waren

Für folgende Waren besteht ein Einfuhrverbot:

- Waffen
- Betäubungsmittel und gefährliche Drogen
- Pflanzen und Pflanzensamen
- Rohe Milch und rohe Eier
- Rohes Fleisch und Geflügel
- Fleischerzeugnisse wie z.B. getrocknetes Fleisch, roher geräucherter Schinken, Speck, ungekochte Räucherwurst (Salami), Kasslerfleisch usw.

Fleisch und Fleischerzeugnisse müssen vollständig gegart sein, wenn sie eingeführt werden sollen.
 

Mehrwertsteuererstattung

Touristen mit Wohnsitz im Ausland können bei Einkauf in Island einen Teil der Mehrwertsteuer zurückfordern. Die Erstattung ist begrenzt auf Käufe, die für die Ausfuhr bestimmt sind, einen Wert von mindestens 6.000 ISK (einschließlich Mehrwertsteuer) haben und jeweils in einer einzelnen Verkaufstelle erworben wurden. Das Verkaufspersonal füllt den erforderlichen Mehrwertsteuer-Erstattungsbeleg aus. Der Beleg und die gekauften Waren müssen spätestens 3 Monate nach Kauf bei der Ausreise vorgezeigt und für die Kontrolle bereitgehalten werden. Die zu erstattende Summe wird bei der Ausreise über den Flughafen Keflavík in beliebiger Währung in bar ausgezahlt. Andere Ausreisepunkte bieten normalerweise die Erstattung per Post an.
 

Naturschutz

Das Naturschutzgesetz soll die Vielfalt der Habitate und Landschaften, der Flora und Fauna schützen. Es gibt in der isländischen Flora gegenwärtig 31 geschützte Pflanzen höherer Ordnung, und es ist verboten, Exemplare dieser Arten zu sammeln oder in irgendeiner Weise zu beschädigen. Entsprechend den Gesetzen zur Vogeljagd und zum Vogelschutz auf Island ist die Ausfuhr von Vögeln, Vogeleiern, Eierschalen und Nestern streng verboten. Alle Stalaktiten und Stalagmiten in Höhlen im ganzen Land sind durch Gesetz geschützt, und es ist verboten, diese abzubrechen oder in irgendeiner Weise zu beschädigen. Gegenstände von geschichtlichem oder archäologischem Wert dürfen ohne Sondergenehmigung des Isländischen Museums für Naturgeschichte nicht außer Landes gebracht werden. Die Zollbehörden bitten die Besucher, zu verstehen und zu respektieren, dass die Natur eine wichtige und schutzbedürftige Ressource von dauerhaftem Wert darstellt.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen gibt es auf Englisch auf der Homepage des Isländischen Zollamtes.