Anreise nach Island
Mit dem Flugzeug
Das ganze Jahr über werden tägliche Direktflüge ab Frankfurt und mehrfach pro Woche auch ab München und ab Hamburg nach Island mit der Linienfluggesellschaft Icelandair angeboten.
Im Sommer (von Juni bis September) gibt es zudem Charterflüge an 1-2 Verkehrstagen.
Im Sommer 2012 legt Lufthansa jeweils 2 Direktflüge ab Hamburg, Berlin und ab Düsseldorf nach Keflavik auf. Von Juni bis Anfang September wird jeweils samstags und donnerstags ab Hamburg, samstags und donnerstags ab Berlin und samstags und dienstags ab Düsseldorf nach Island geflogen.
Die Charterfluggesellschaft IcelandExpress fliegt neben den 2 deutschen Flughäfen (Berlin, Hahn) auch ab Kopenhagen, Zürich und Basel von Juni bis September. WOW-Air bietet mehrmals wöchentlich Flüge ab Berlin, Stuttgart und Frankfurt sowie Zürich und Basel.
- Weitere Informationen/ Flugplan (Änderungen vorbehalten)
Mit der Fähre nach Island
Die Seepassagen sind mit Fähre durchführbar. Reisen Sie mit oder ohne Auto auf dem Seeweg mit der MS Norröna (1.482 Passagiere) nach Island.
Die Fähre MS Norröna startet ab HIrsthalshals (DK) über die Färöer Inseln nach Island. Für die An- und Abreise nach Island kann man eine Woche mit Stopp auf den Färöer Inseln einrechnen (vom 07.04.-26.10.) oder aber von Di-Do in nur 3 Tagen direkt nach Ostisland anreisen (nur vom 16.06.-24.08.2012).
Zollbestimmungen für Einreisende
Alkoholische Getränke
- 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein
- 3 Liter Wein oder
- 1 Liter Spirituosen und 6 Liter Bier oder
- 1,5 Liter Wein und 6 Liter Bier
Als Spirituosen gelten alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 21 % und darüber; Wein gilt als alkoholisches Getränk, nicht jedoch Bier mit einem geringeren Alkoholgehalt.
Tabakwaren
- 200 Zigaretten oder 250 g anderer Tabakwaren
Das Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke nach Island ist 20 Jahre, für die Einfuhr von Tabakwaren 18 Jahre.
Angelausrüstungen und Reitbekleidung
Angelausrüstungen und Reitbekleidung, die außerhalb Islands in Gebrauch waren, einschließlich Handschuhe, Schuhe und Watstiefel, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn sie entsprechend den geltenden Regelungen desinfiziert worden sind. Dazu ist dem Zoll eine von einem autorisierten Veterinärbeamten bestätigte Desinfektionsbescheinigung vorzuweisen. Ist eine solche Bescheinigung nicht vorhanden, ist die Ausrüstung bei der Einreise auf Kosten des Inhabers zu desinfizieren.
Gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug
Es ist verboten, gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug einzuführen. Unter gebrauchtem Zaumzeug werden auch Trensen, Halfter und aus Leder gefertigte Peitschen verstanden. Weitere Informationen auf www.mast.is
Lebende Tiere
Lebende Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft eingeführt werden.
Verbotene Waren
Zu Waren, deren Einfuhr verboten ist, gehören u.a.:
- Betäubungsmittel und gefährliche Drogen
- Rohes Fleisch und verschiedene Fleischerzeugnisse, wie z.B. getrocknetes Fleisch, roher geräucherter Schinken, Speck, Kasslerfleisch, ungekochte Räucherwurst (z.B. Salami), rohes Geflügel usw. Fleisch und Fleischerzeugnisse müssen, wenn sie eingeführt werden sollen, vollständig gegart sein
- Rohe Milch und rohe Eier
Mehrwertsteuererstattung
Touristen mit Wohnsitz im Ausland können bei Einkauf in Island einen Teil der Mehrwertsteuer zurückfordern. Die Erstattung ist begrenzt auf Käufe, die für die Ausfuhr bestimmt sind, einen Wert von mindestens 4000 ISK (einschließlich Mehrwertsteuer) haben und jeweils in einer einzelnen Verkaufstelle erworben wurden. Das Verkaufspersonal füllt den erforderlichen Mehrwertsteuer-Erstattungsbeleg aus. Der Beleg und die gekauften Waren müssen spätestens 3 Monate nach Kauf bei der Ausreise vorgezeigt und für die Kontrolle bereitgehalten werden. Die zu erstattende Summe wird bei der Ausreise über den Flughafen Keflavík in beliebiger Währung in bar ausgezahlt. Andere Ausreisepunkte bieten normalerweise die Erstattung per Post an.
Naturschutz
Das Naturschutzgesetz soll die Vielfalt der Habitate und Landschaften, der Flora und Fauna schützen. Es gibt in der isländischen Flora gegenwärtig 31 geschützte Pflanzen höherer Ordnung, und es ist verboten, Exemplare dieser Arten zu sammeln oder in irgendeiner Weise zu beschädigen. Entsprechend den Gesetzen zur Vogeljagd und zum Vogelschutz auf Island ist die Ausfuhr von Vögeln, Vogeleiern, Eierschalen und Nestern streng verboten. Alle Stalaktiten und Stalagmiten in Höhlen im ganzen Land sind durch Gesetz geschützt, und es ist verboten, diese abzubrechen oder in irgendeiner Weise zu beschädigen. Gegenstände von geschichtlichem oder archäologischem Wert dürfen ohne Sondergenehmigung des Isländischen Museums für Naturgeschichte nicht außer Landes gebracht werden. Die Zollbehörden bitten die Besucher, zu verstehen und zu respektieren, dass die Natur eine wichtige und schutzbedürftige Ressource von dauerhaftem Wert darstellt.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen gibt es auf der Homepage des Isländischen Zollamtes sowie in der pdf-Datei hier.